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Jugend voran! Oder: Politik als Berufsfeld ohne TÜV 🎧

Es gibt Nachrichten, bei denen man kurz inne hält, den Bildschirm anstarrt und sich fragt, ob man in einem Satire-Universum lebt oder ob das wirklich die politische Realität der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 ist. Wolfgang Kubicki, Jahrgang 1952, frischgebackener FDP-Parteivorsitzender – im zarten Alter von 75 Jahren. Alterspräsident der FDP? Verdienter Ruheständler? Nein: Chef. Parteivorsitzender. Der Mann, der die Partei der Freiheit und – man beachte die Selbstbeschreibung – der Jugend und des Aufbruchs in die Zukunft führen soll.

Eine Partei, die jahrelang den Slogan “Jugend voran” mit sich herumtrug wie ein Kleinkind seinen Lieblingsteddy, wählt also jemanden, der von der Rente nur durch den Parteivorsitz getrennt ist. Das ist ungefähr so konsequent wie ein Fitnessstudio, das seinen neuen Cheftrainer mit einem Hüftgelenk aus Titan bewirbt.

Aber bleiben wir fair. Kubicki ist scharf, schlagfertig und manchmal auf eine Weise erfrischend, die viele deutlich jüngere Politiker vermissen lassen. Das ist keine Frage des Alters. Das ist eine Frage des Prinzips. Und das Prinzip ist das Problem.

Das Kabinett: Eine gut sortierte Rentenversicherungs-WG mit Dienstwagen

Wer sich das Kabinett Merz genauer ansieht, bemerkt schnell: Die Bundesregierung ist, mit wenigen Ausnahmen, eine hervorragend ausgestattete Warteliste für den vorzeitigen Renteneintritt. Bundeskanzler Friedrich Merz ist 70. Außenminister Johann Wadephul ist 63. Verteidigungsminister Boris Pistorius, der als einziger Minister aus dem Kabinett Scholz übernommen wurde, ist 66 – er ist damit im Kabinett gewissermaßen der frische Nachwuchs. Innenminister Alexander Dobrindt: 55. Justizministerin Stefanie Hubig: 57.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Verena Hubertz (Bauen, 38) und Reem Alabali-Radovan (Entwicklung, 36) bilden die demografische Insel der Jugend in einem Kabinett, dessen Durchschnittsalter eher an eine gutbürgerliche Buchklub-Veranstaltung erinnert als an eine schlagkräftige Regierung, die digitalen Wandel, Klimakrise und geopolitische Zeitenwende gleichzeitig managen soll. Gut gemeint, dass man sie dabei hat. Gut gemeint.

Man könnte jetzt sagen: Erfahrung zählt! Und das stimmt. Aber man könnte auch sagen: Ein Unternehmen, das seinen gesamten Vorstand aus Leuten zusammenstellt, die in absehbarer Zeit in Rente gehen, und das für Entscheidungen mit 30-jährigem Zeithorizont – das hätte in jedem ordentlichen Aufsichtsrat ein Problem. In der Politik aber gilt das als Normalzustand.

Der LKW-Fahrer und der Bundeskanzler: Eine kleine Rechtsasymmetrie

Hier kommt die kleine Gerechtigkeitsfrage des Tages. Ein Berufskraftfahrer in Deutschland muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine umfassende medizinische Eignungsuntersuchung absolvieren – inklusive Prüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Sehvermögen. Er fährt einen 40-Tonner auf der Autobahn. Das ist verantwortungsvoll. Das ist reguliert. Das ist richtig.

Ein Bundeskanzler, der mit 70 Jahren über Milliarden-Sondervermögen, Außenpolitik, Truppenentsendungen und die Zukunft von 84 Millionen Menschen entscheidet? Keinerlei Pflichtuntersuchung. Keine Prüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Keine Eignungsfeststellung. Nichts.

Der LKW-Fahrer darf seinen 40-Tonner nicht mehr fahren, wenn er nachweislich nicht mehr fit genug ist. Der Politiker darf seine Entscheidungen über die nächsten Generationen weiter treffen, solange ihn seine Partei lässt und die Wählerinnen und Wähler es nicht verhindern. Das nennt sich Demokratie. Das stimmt. Aber es ist auch eine bemerkenswerte Asymmetrie in einem Land, das Regulierung sonst nicht scheut.

Vergreisung ist keine Frage des Geburtsjahres – sie ist eine Frage des Geistes

Aber jetzt wird es nuanciert. Denn natürlich ist Alter allein kein Ausschlusskriterium. Das Problem ist nicht das Geburtsjahr. Das Problem ist die geistige Beweglichkeit – oder deren Abwesenheit.

Bestes Negativbeispiel: Philipp Amthor, Jahrgang 1992, also 33 Jahre alt, verhält sich seit Jahren wie ein 70-jähriger Provinznotar, der gerade festgestellt hat, dass die Jugend zu laut ist. Konservativ bis zur Selbstparodie, rhetorisch rückwärtsgewandt, inhaltlich in einer Gedankenwelt verortet, die schon zu Helmut Kohls Zeiten als “besonnen” gegolten hätte. Amthor ist das lebende Gegenteil von Jugend – er demonstriert zuverlässig, dass Vergreisung im Kopf beginnt und mit dem Körper wenig zu tun hat.

Das leuchtende Gegenbeispiel: Gregor Gysi, Jahrgang 1948, also 77 Jahre alt. Gysi diskutiert in Debatten mit einer Schlagfertigkeit, einem Humor und einer intellektuellen Flexibilität, die viele seiner 30 Jahre jüngeren Kolleginnen und Kollegen blass aussehen lassen. Er denkt schnell. Er lernt noch. Er überrascht. Kurz: Er denkt wie ein 40-Jähriger, der sehr viel erlebt hat. Das ist das Ziel. Das ist selten.

Alter ist also keine Qualifikation und kein Disqualifikationsmerkmal. Geistige Eignung ist es. Und genau darüber redet die Politik erstaunlich wenig.

Was eigentlich geprüft werden sollte – aber nicht wird

In Deutschland gibt es für bestimmte Berufsgruppen klare Anforderungen an psychische Gesundheit und Eignung. Verbeamtungen können verweigert oder beendet werden, wenn jemand dauerhaft dienstunfähig ist – auch aus psychischen Gründen. Wer schwere psychische Erkrankungen hat, die seine Urteils- und Steuerungsfähigkeit beeinträchtigen, kann nicht Lehrer werden, nicht Richter, nicht Polizist.

Wer aber Minister werden will? Bitte schön. Der Bundespräsident ernennt auf Vorschlag des Kanzlers. Kein Gesundheitscheck. Keine Eignungsprüfung. Kein Nachweis kognitiver Belastbarkeit. Das politische System geht davon aus, dass die demokratische Wahl und die parteiinterne Auswahl hinreichend selektieren. Das ist ein schöner Gedanke. Die Empirie legt nahe, dass er manchmal zutrifft.

Dabei wären die Kriterien gar nicht so schwer zu formulieren. Zur Amtsausübung sollten Menschen in der Lage sein, die:

  • ihre Entscheidungen frei und ohne akute psychische Beeinträchtigung treffen können,
  • die Realität ausreichend zutreffend einschätzen,
  • komplexe Informationen zeitnah verarbeiten und gewichten können,
  • unter öffentlichem Druck stabil handeln,
  • mit anderen kooperieren können – in Kabinett, Parlament und Verwaltung,
  • ihre Impulse kontrollieren, wenn es darauf ankommt.

Und umgekehrt: Menschen sollten nicht in Spitzenämter gehören, wenn sie:

  • unter schweren Störungen der Realitätswahrnehmung leiden,
  • narzisstische Strukturen zeigen, die Kritikfähigkeit und Selbstreflexion dauerhaft blockieren,
  • gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als Handlungsmotiv haben,
  • substanzbedingte Zustände zeigen, die ihre Amtsführung regelmäßig beeinträchtigen,
  • durch anhaltende manische oder depressive Episoden nicht in der Lage sind, kontinuierlich und verantwortungsvoll zu handeln,
  • prognostisch mit hoher Wahrscheinlichkeit kurzfristig dienstunfähig werden.

Das ist keine politische Meinung. Das ist Funktionalitätshygiene. Und man merkt sofort: Es geht dabei nicht um Alter. Es geht um Eignung. Die Verweigerung von Verbeamtungen aus psychischen Gründen ist im deutschen Recht fest verankert. Die Verweigerung von Ministerposten aus denselben Gründen existiert im Grunde nicht – zumindest nicht formal. Das ist eine bemerkenswerte Lücke für ein Land, das sich für rechtlich präzise hält.

Fachliche Eignung: Das dritte große Schweigen

Neben Alter und psychischer Verfassung gibt es noch ein drittes Thema, über das die politische Klasse mit bemerkenswerter Disziplin nicht spricht: inhaltliche Kompetenz. Nicht Zertifikate. Nicht Urkunden. Nicht der Masterabschluss in Politikwissenschaften, der in vielen Fällen vor allem beweist, dass man fünf Jahre lang über Politik geredet hat, ohne je eine Konsequenz dafür zu tragen. Gemeint ist echte, funktionale Fachkenntnis – das Vermögen zu verstehen, was in einem Ressort inhaltlich, rechtlich und fiskalisch tatsächlich auf dem Spiel steht.

Ein Beispiel, das keiner Erfindung bedarf: Carsten Schneider ist seit Mai 2025 Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Schneider ist Finanzpolitiker. Beruflich ausgebildeter Bankkaufmann, langjähriger haushaltspolitischer Sprecher der SPD, ausgewiesener Kenner von Schuldenbremse und Bundeshaushalt. Was er öffentlich nie war: Umweltpolitiker. Kein einziges nennenswertes Engagement im Bereich Klimaschutz, Naturschutz oder gar nuklearer Sicherheit – also exakt den Themen seines Ministeriums. Er bekam das Umweltministerium, weil es parteiintern vergeben werden musste und der innerparteiliche Proporz es so wollte. Das ist zumindest die ehrlichste Erklärung, die man findet.

Nun kann man sagen: Minister müssen keine Fachleute sein, sie brauchen gute Staatssekretäre und verlässliche Beamte. Das stimmt bis zu einem Punkt. Aber wer ein Ressort inhaltlich nicht versteht, kann es auch nicht führen – er verwaltet es bestenfalls, und das amateurhaft. Wer die Komplexität des europäischen Emissionshandels nicht kennt, wer nicht einschätzen kann, was ein Renaturierungsgesetz rechtlich und fiskalisch auslöst, wer die Wechselwirkungen zwischen Energiepolitik, Industriestrompreisen und sozialer Akzeptanz nicht begreift – der sitzt zwar am Kabinettstisch, aber er entscheidet dort im Wesentlichen das, was ihm sein Haus vorlegt. Das ist dann keine Führung. Das ist Unterschriften-Management mit Dienstwagen.

Das Muster ist dabei parteiübergreifend und historisch stabil. Andreas Scheuer als Verkehrsminister hinterließ die Pkw-Maut-Katastrophe – ein Milliardenprojekt, das schon bei nüchterner rechtlicher Prüfung vorab als europarechtswidrig erkennbar war. Erkennbar, wenn man das Recht kennt. Erkennbar, wenn man die fiskalischen Risiken eines Schattenhaushalts aus Vorverträgen ohne parlamentarische Absicherung versteht. Scheuer war kein schlechter Mensch. Er war fachlich massiv überfordert – und niemand im System hatte einen formalen Grund, das anzusprechen, solange die Partei ihn wollte. Immerhin – eine rechtliche Aufarbeitung scheint jetzt anzustehen!

Das ist das Grundproblem: In jedem anderen Bereich mit vergleichbarer Verantwortung gibt es Mindestanforderungen. Ein Bundesminister leitet sein Ressort in eigener Verantwortung – so steht es im Grundgesetz. Eigene Verantwortung setzt eigenes Verstehen voraus. Eigenes Verstehen setzt Sachkenntnis voraus. Sachkenntnis entsteht nicht durch Ernennung. Sie entsteht durch Jahre der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Rechtsmaterie, Haushaltssystematik, Regulierungsfolgen und den stillen Mechanismen, mit denen Ministerialverwaltungen Entscheidungen de facto präformen – lange bevor der Minister unterschreibt.

Wer das nicht kennt, wird geführt, anstatt zu führen. Und wer geführt wird, ohne es zu merken, ist keine Demokratie mehr. Das ist Theater mit gutem Catering.

Die eigentlich interessante Frage wäre also nicht nur: Ist jemand alt genug oder jung genug, geistig stabil genug, psychisch belastbar genug? Sondern auch: Versteht diese Person wirklich, worüber sie entscheidet? Kann sie einen Gesetzentwurf ihres Hauses auf rechtliche Konsistenz hin einschätzen? Kann sie fiskalische Risiken eines Förderprogramms einordnen, bevor sie ihn unterschreibt? Erkennt sie, wenn die Verwaltung ihr eine politisch bereits entschiedene Vorlage als offene Abwägungsfrage präsentiert?

Das sind keine akademischen Fragen. Das sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass ministerielle Verantwortung nicht nur auf dem Papier existiert. Und sie werden bei der Kabinettsbildung systematisch nicht gestellt – weil Parteizugehörigkeit, Loyalität und Proporz die einzigen Kriterien sind, die zählen. Fachkenntnis ist ein nettes Bonus-Feature. Wie Klimaanlage im Dienstwagen: schön, wenn vorhanden; niemand fragt, ob sie fehlt.

Entscheidungen über die eigene Lebensspanne hinaus

Und dann ist da noch das philosophisch delikateste Problem: Politik trifft Entscheidungen mit Zeithorizonten von Jahrzehnten. Klimapolitik. Infrastrukturplanung. Renten- und Generationenverträge. Schuldenaufnahme für Infrastrukturfonds. Entscheidungen, deren Konsequenzen Menschen tragen werden, die heute noch in der Grundschule sitzen.

Wer mit 70 oder 75 Jahren solche Entscheidungen trifft, lebt statistisch gesehen möglicherweise nicht mehr lange genug, um deren Konsequenzen zu erfahren. Das ist kein Vorwurf. Das ist Arithmetik. Die Frage ist: Schärft das die Sensibilität für Langzeitfolgen – oder stumpft es sie ab? Wer nichts mehr zu verlieren hat, weil man die Zukunft nicht mehr erlebt, denkt anders als jemand, der in 30 Jahren noch mit den Ergebnissen seiner Entscheidungen leben muss.

Das ist übrigens kein deutsches Problem. Joe Biden regierte die mächtigste Nation der Erde, bis sich die Frage seiner kognitiven Leistungsfähigkeit nicht mehr ignorieren ließ – und selbst dann dauerte es noch eine ganze Weile. Die westliche Demokratie neigt dazu, das Problem höflich zu umgehen. Das ist verständlich. Es ist auch fahrlässig.

Kubicki: Alterspräsident wäre charmant gewesen. Chef ist eine andere Kategorie.

Zurück zu Wolfgang Kubicki. Alterspräsident? Absolut. Das wäre das Richtige. Alterspräsident der FDP, mit einer guten Rede, einem Glas Wein und dem verdienten Respekt für ein langes politisches Leben – das wäre würdevoll und sinnvoll zugleich. Aber Parteivorsitzender? Derjenige, der eine Partei inhaltlich, strategisch und personell in eine ungewisse Zukunft führt?

Eine Partei, die mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag geflogen ist und sich neu erfinden muss – die wählt als Signal des Aufbruchs jemanden, der seit 1971 Parteimitglied ist. 1971. Als Willy Brandt noch regierte. Als Farb-TV noch eine Neuheit war. Als “digital” ein Fremdwort für Fingerübungen war.

Das sagt weniger über Kubicki aus als über die FDP. Offenbar gab es niemanden, der jünger, frischer und zugleich überzeugend genug war, um das Amt zu übernehmen. Das ist das eigentliche Problem: nicht der Mann, der die Chance ergriff, sondern das Vakuum, das ihn dazu einlud. Slogan “Jugend voran” – und dann das. Man hätte zumindest den Slogan ändern können. “Erfahrung schlägt zurück” klingt ehrlicher.

Was also tun?

Man wird jetzt sagen: Altersgrenzen sind pauschal und ungerecht. Richtig. Man wird sagen: Eignungsprüfungen für Politiker sind verfassungsrechtlich heikel. Auch richtig. Man wird sagen: Wer entscheidet, was “geistig fit” bedeutet? Die berechtigte Frage aller berechtigten Fragen.

Aber die Alternative – nämlich gar nichts zu tun und weiter so – ist auch keine Antwort. Einige Ansätze, über die man redlich diskutieren könnte:

  • Freiwillige Eignungsatteste für höchste Ämter, ähnlich wie bei Piloten oder Chirurgen – transparent, regelmäßig, ohne Stigmatisierung, vor Amtsantritt.
  • Altersobergrenzen für Partei- und Regierungsämter – nicht als Zwang, aber als demokratisch diskutierbare Norm.
  • Verbindliche psychologische Mindeststandards als Eingangsvoraussetzung für Bundesministerien – ähnlich der Sicherheitsüberprüfungen, die dort ohnehin stattfinden.
  • Transparenz über Gesundheitszustand – nicht als Voyeurismus, sondern als demokratische Information, die Wählerinnen und Wähler verdienen.

Keiner dieser Ansätze ist perfekt. Alle sind besser als das derzeitige System: gar keine Standards.

Am Ende bleibt eine Frage

Warum darf der LKW-Fahrer, der einen 40-Tonner auf der Autobahn bewegt, ab 50 Jahren alle fünf Jahre seine körperliche und kognitive Eignung nachweisen – während die Menschen, die über Milliarden, Truppenentsendungen und die Zukunft des Landes entscheiden, keinerlei vergleichbare Überprüfung kennen?

Die ehrliche Antwort lautet: Weil die Menschen, die solche Regeln aufstellen würden, dieselben sind, für die sie gelten würden. Das ist die eleganteste Form des Interessenkonflikts, die das demokratische System kennt. Und sie ist so alt wie die Demokratie selbst.

Jugend voran, sagten sie. Und wählten jemanden, der 1971 in die Partei eingetreten ist.

Chapeau.

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