Ich habe ein grundsätzliches Problem mit Mauern, jedenfalls dann, wenn sie nicht gerade verhindern sollen, dass mir das Dach auf den Kopf fällt. Mauern wirken zunächst beruhigend, weil sie eine klare Grenze markieren: hier wir, dort die anderen; hier Demokratie, dort Gefahr; hier das politisch Zulässige, dort etwas, mit dem man besser nicht einmal gemeinsam am Kaffeeautomaten gesehen wird. Das Problem ist nur, dass politische Mauern dieselbe unangenehme Eigenschaft besitzen wie ihre steinernen Verwandten: Irgendjemand klettert irgendwann darüber, gräbt sich darunter hindurch oder findet eine Tür, von der vorher niemand öffentlich zugeben wollte, dass sie überhaupt existiert.

Die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD ist deshalb für mich ein ausgesprochen schwieriges Pflaster, weil zwei Fragen miteinander vermengt werden, die ich lieber sauber trennen würde. Die erste lautet, wie eine Demokratie mit einer Partei umgehen soll, wenn begründete Zweifel an deren Verfassungstreue bestehen. Die zweite lautet, wie ein Parlament mit einem sachlichen Antrag umgehen soll, den diese Partei eingebracht hat. Aus der politischen Debatte entsteht häufig der Eindruck, beide Fragen ließen sich mit derselben Antwort erledigen: Man stimmt nicht mit der AfD, weil man nicht mit der AfD stimmt. Das besitzt immerhin den Charme einer vollkommen geschlossenen Argumentationsschleife, deren größter Vorteil darin besteht, dass man den Antrag gar nicht mehr lesen muss.
Mir ist das zu wenig.
Ich möchte weder die AfD normalisieren noch ihre politischen Positionen durch eine vermeintliche Sachlichkeit verharmlosen. Ich möchte vielmehr wissen, warum ausgerechnet eine Demokratie, die sich ihrer eigenen Werte und Institutionen sicher sein sollte, darauf angewiesen sein soll, einen politischen Vorschlag bereits anhand seines Absenders zu sortieren. Wenn unsere demokratischen, rechtsstaatlichen und fachlichen Maßstäbe tatsächlich belastbar sind, müssten sie schließlich auch dann funktionieren, wenn der Antrag von jemandem stammt, dessen politische Vorstellungen man ablehnt.
Vielleicht sogar besonders dann.
Brandmauer – bemerkenswert erfolgreiches sprachliches Produkt
Schon der Begriff „Brandmauer“ nimmt einem einen erheblichen Teil der Denkarbeit ab. Auf der einen Seite befindet sich das Feuer, auf der anderen das schützenswerte Gebäude, und dazwischen steht vernünftigerweise etwas, das verhindert, dass die Flammen überspringen. Wer möchte in diesem Bild ernsthaft darüber diskutieren, ob die Brandschutztür gegenüber dem Feuer möglicherweise ein wenig voreingenommen ist?
Nur funktioniert Politik nicht wie Gebäudetechnik. Eine politische Partei ist keine Flamme, und das Parlament ist kein Treppenhaus nach Bayerischer Bauordnung. Parteien besitzen innerhalb der deutschen Verfassungsordnung einen ausdrücklich definierten Status: Nach Artikel 21 des Grundgesetzes wirken sie an der politischen Willensbildung des Volkes mit, während über die Verfassungswidrigkeit einer Partei nicht die politische Konkurrenz, sondern das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Das Bundesverfassungsgericht erläutert zum Parteiverbotsverfahren ausdrücklich, weshalb diese Entscheidung einem unabhängigen Gericht übertragen wurde: Der Staat soll den politischen Wettbewerb möglichst wenig beeinflussen können, muss sich zugleich aber gegen verfassungsfeindliche Parteien verteidigen können.
Diese Konstruktion halte ich für klüger als vieles, was wir uns derzeit politisch darum herum gebaut haben, denn sie trennt die rechtliche Bewertung einer Partei von der politischen Konkurrenz. Wenn eine Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, besitzt der Rechtsstaat Instrumente, um darauf zu reagieren. Das ist keine Frage davon, ob Friedrich Merz, Lars Klingbeil oder sonst jemand morgens mit ausreichend demokratischer Entschlossenheit aufgestanden ist, sondern eine Frage von Tatsachen, Beweisen, Rechtsnormen und Verfahren.
Genau dort gehört sie für mich hin.
Kampf gegen AfD – juristische Aufgabe
Wenn die AfD verfassungswidrig ist, möchte ich das nicht durch eine parlamentarische Sitzordnung festgestellt bekommen, sondern durch den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess. Artikel 21 Absatz 4 GG ist an dieser Stelle erfreulich unromantisch: Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei und über einen Ausschluss von staatlicher Finanzierung entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können nach § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entsprechende Verfahren beantragen.
Das ist für mich wehrhafte Demokratie in einer Form, mit der ich ausgesprochen gut leben kann, weil sie nicht darauf beruht, den politischen Gegner möglichst eindrucksvoll zu ächten, sondern ihn an vorher festgelegten rechtsstaatlichen Kriterien zu messen. Diese Kriterien gelten unabhängig davon, ob mir das Ergebnis politisch gefällt, was bei einem Rechtsstaat keine lästige Nebenwirkung, sondern ziemlich genau der Sinn der Veranstaltung ist.
Deshalb halte ich auch die Formulierung vom parlamentarischen „Kampf gegen die AfD“ für problematisch. Ein Parlament sollte meines Erachtens nicht primär gegen eine Partei kämpfen, sondern um bessere politische Lösungen ringen. Gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen muss sich der Staat selbstverständlich verteidigen, aber gerade dafür besitzt er rechtsstaatliche Institutionen. Wenn wir diese Trennung aufgeben und das Parlament zugleich zum politischen Konkurrenten, Ermittler, Richter und Vollstrecker erklären, gewinnen wir vielleicht eine schön geschlossene Brandmauer, verlieren dabei aber etwas, das ich für erheblich wichtiger halte: die saubere institutionelle Trennung von politischem Wettbewerb und rechtlicher Sanktion.
Die AfD kann und muss politisch kritisiert werden, wo ihre Positionen kritikwürdig sind. Sie kann parlamentarisch bekämpft werden, wenn damit der politische Streit um Mehrheiten gemeint ist. Wo allerdings die Frage lautet, ob sie außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung steht oder diese beseitigen möchte, wünsche ich mir keine politischen Glaubensbekenntnisse, sondern Akten, Beweise, Rechtsnormen und Richter.
Das ist weniger spektakulär als eine Brandmauer, funktioniert aber erstaunlicherweise ziemlich gut als Rechtsstaat.
Antrag ohne Parteifarbe
Bei parlamentarischen Anträgen würde ich deshalb einen anderen Weg einschlagen, der vermutlich zunächst einmal sämtliche Fraktionsgeschäftsführer nervös machen würde: Ich würde versuchen, einen Antrag nach seinem Inhalt zu beurteilen.
Meine persönliche Präferenz habe ich in „Jenseits von Rechts und Links: Warum wir endlich über Ziele statt Ideologien sprechen müssen“ ausführlicher beschrieben. Mir erscheint die klassische Sortierung politischer Vorschläge entlang der Achsen links, rechts, liberal, konservativ oder progressiv zunehmend ungeeignet, wenn eigentlich eine viel banalere Frage beantwortet werden müsste: Welches gesellschaftliche Ziel wollen wir erreichen, und trägt die vorgeschlagene Maßnahme dazu bei?
Diese Frage verändert den politischen Diskurs erheblich. Wenn bezahlbarer Wohnraum das Ziel ist, interessiert mich zunächst, welche Maßnahme tatsächlich mehr bezahlbaren Wohnraum erzeugt. Wenn eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung das Ziel ist, interessiert mich, welche Struktur dieses Ziel mit vertretbarem Ressourceneinsatz erreicht. Wenn innere Sicherheit das Ziel ist, müssen Maßnahmen daran gemessen werden, ob sie Sicherheit erhöhen, Grundrechte wahren, verhältnismäßig bleiben und nicht nebenbei einen Überwachungsapparat schaffen, über dessen Existenz wir uns spätestens dann wundern, wenn die politisch falschen Leute Zugriff darauf bekommen.
Die Herkunft eines Vorschlags ist für diese Prüfung zunächst erstaunlich irrelevant.
Ein mathematischer Fehler wird nicht sozialdemokratischer, wenn ihn die SPD macht, ein Verfassungsverstoß nicht christdemokratischer, wenn er aus der Union kommt, und eine ökonomisch unsinnige Idee entwickelt keine ökologischen Vorzüge, weil sie von den Grünen vorgeschlagen wurde. Umgekehrt verwandelt sich ein fachlich sinnvoller Gedanke auch nicht auf geheimnisvolle Weise in Unsinn, sobald ein AfD-Abgeordneter ihn ausspricht.
Wenn wir etwas anderes behaupten, diskutieren wir nicht mehr über Inhalte, sondern über politische Kontaktschuld.
Vorab-Test auf Wahrheit
Hier kommt vermutlich der Ingenieur in mir durch, und ich sehe keinen vernünftigen Grund, ihn daran zu hindern. In technischen Systemen ist es nicht ungewöhnlich, Anforderungen zu definieren, Nachweise zu verlangen und eine Lösung zu verwerfen, wenn wesentliche Kriterien nicht erfüllt sind. Niemand würde bei einer Bremse argumentieren, dass ihre konstruktiven Mängel demokratisch legitimiert seien, weil 52 Prozent der anwesenden Ingenieure dafür gestimmt hätten.
In der Politik leisten wir uns dagegen regelmäßig die bemerkenswerte Vorstellung, dass parlamentarische Mehrheiten fachliche Qualität erzeugen könnten. Natürlich legitimiert eine Mehrheit eine politische Entscheidung, aber sie macht eine falsche Tatsachenbehauptung nicht wahr, eine nicht finanzierbare Maßnahme nicht finanzierbar und einen verfassungswidrigen Eingriff nicht verfassungsgemäß.
Deshalb würde ich zwischen fachlicher Prüfung und politischer Entscheidung unterscheiden. Die politische Entscheidung gehört ins Parlament, weil dort unterschiedliche gesellschaftliche Ziele, Interessen und Wertvorstellungen gegeneinander abgewogen werden müssen. Die fachliche Vorprüfung würde ich dagegen bewusst nicht Parlamentariern überlassen, sondern interdisziplinären Fachgremien, deren Mitglieder nach Qualifikation ausgewählt werden, ihre Interessenkonflikte offenlegen und ihre Bewertungen nachvollziehbar begründen müssen.
Das wäre keine Herrschaft der Experten über die Demokratie, sondern etwas wesentlich Banaleres: Qualitätssicherung vor der politischen Entscheidung.
Acht Kriterien, bevor wir unsere Zeit mit einem Antrag verschwenden
Ein solcher Prüfprozess müsste für alle Parteien identisch sein und dürfte nicht davon abhängen, ob die politische Herkunft eines Antrags beim Prüfer spontane Sympathie oder Ausschlag verursacht. Ich würde mindestens acht Kriterien verlangen, die gemeinsam eine Art fachlichen Mindeststandard bilden. Dabei gehört für mich ausdrücklich auch die Verständlichkeit dazu, denn demokratische Legitimation setzt voraus, dass zumindest nachvollziehbar ist, was beschlossen werden soll, warum es beschlossen werden soll und welche Folgen daraus entstehen können.
- Rechtsstaatlichkeit: Der Antrag muss mit Grundgesetz, geltendem Recht, europäischen Verpflichtungen und den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar sein. Wo juristische Fragen betroffen sind, reicht politische Lebenserfahrung als Qualifikationsnachweis nicht aus; dort braucht es belastbare juristische Expertise.
- Fachliche und wissenschaftliche Belastbarkeit: Problemdefinition, Annahmen und behauptete Wirkzusammenhänge müssen dem belastbaren Stand der jeweiligen Fachgebiete entsprechen. Wo wissenschaftliche Unsicherheit besteht, muss diese sichtbar gemacht werden, statt aus einer Hypothese vorsorglich eine Tatsache zu machen, weil sich Tatsachen auf Wahlplakaten besser lesen.
- Bürger im Mittelpunkt: Es muss erkennbar sein, welches reale Problem der Bürger durch eine Maßnahme gelöst werden soll. Ein Antrag, dessen primärer Nutzen bei Behörden, Parteien, Verbänden, Lobbygruppen oder der Selbsterhaltung irgendeiner Institution liegt, darf zumindest erklären, weshalb der Bürger für diesen institutionellen Komfort bezahlen soll.
- Soziale Gerechtigkeit: Nutzen und Belastungen müssen über unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen hinweg betrachtet werden. Dabei genügt es nicht, einen statistischen Durchschnittsbürger zu konstruieren, dem es am Ende hervorragend geht, weil sich der Milliardär und der Obdachlose im arithmetischen Mittel beide eine hübsche Eigentumswohnung leisten können.
- Finanzierbarkeit und Systemwirkung: Nicht nur die unmittelbaren Haushaltskosten gehören auf den Tisch, sondern auch Verwaltungsaufwand, Folgekosten, Wechselwirkungen mit anderen staatlichen Systemen und Belastungen einzelner Gruppen. Die beliebte politische Methode, Kosten einfach in einen anderen Haushalt, eine andere Sozialversicherung oder die nächste Legislaturperiode zu verschieben, sollte nicht länger als Finanzierungskonzept durchgehen.
- Ethische Leitplanken: Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Verhältnismäßigkeit und fundamentale Rechte müssen gewahrt bleiben. Nicht alles, was technisch machbar, finanziell attraktiv oder politisch populär ist, sollte deshalb automatisch Bestandteil staatlicher Praxis werden.
- Missbrauchspotential: Jede neue staatliche Befugnis muss auch unter der Annahme bewertet werden, dass sie irgendwann von einer Regierung genutzt wird, der die heutigen Antragsteller ausdrücklich nicht vertrauen. Wer ein Instrument nur deshalb für ungefährlich hält, weil momentan die vermeintlich Richtigen darüber verfügen, hat keine robuste Regel konstruiert, sondern eine politische Schönwetterlösung.
- Sprachliche und inhaltliche Verständlichkeit: Ein Antrag muss so formuliert sein, dass fachkundige Prüfer eindeutig verstehen können, welches Problem beschrieben wird, welches Ziel verfolgt wird, welche Maßnahmen vorgesehen sind und welche Folgen daraus entstehen sollen. Wenn bereits die fachliche Prüfung daran scheitert, dass sich aus verschachtelten Formulierungen, politischen Nebelkerzen und Verwaltungssprache nicht zweifelsfrei rekonstruieren lässt, was der Antrag überhaupt bewirken soll, gehört er zurück an den Absender. Dasselbe gilt für die politische Vermittlung: Eine Maßnahme, die dem Bürger nicht in verständlicher Sprache erklärt werden kann, hat ein demokratisches Qualitätsproblem. Das bedeutet nicht, komplexe Sachverhalte auf Stammtischniveau herunterzubrechen; Komplexität darf komplex bleiben. Wer jedoch nach zehn Seiten Antragstext noch immer nicht verständlich erklären kann, was beschlossen werden soll, warum es notwendig ist, wen es betrifft und welche wesentlichen Folgen zu erwarten sind, hat entweder seinen eigenen Vorschlag nicht ausreichend durchdrungen oder ein Interesse daran, dass andere ihn nicht durchdringen. Beides erscheint mir als Grundlage staatlicher Entscheidungen eher ungeeignet.
Gerade das Missbrauchspotential erscheint mir im Zusammenhang mit der Brandmauer beinahe grotesk wichtig. Wer die AfD für eine reale Gefahr für die Demokratie hält, müsste bei jeder Erweiterung staatlicher Macht schließlich eine sehr einfache Frage stellen: Möchte ich, dass eine Bundesregierung unter Beteiligung dieser Partei exakt dieselben Befugnisse besitzt?
Wer bei dieser Vorstellung plötzlich nervös wird, sollte vielleicht weniger Energie in die Brandmauer und mehr in die Begrenzung staatlicher Macht investieren. Und wer gleichzeitig der Auffassung ist, politische Entscheidungen seien für den gewöhnlichen Bürger nun einmal zu kompliziert, um sie verständlich zu erklären, sollte sich fragen, welches Demokratieverständnis dahintersteht. Der Bürger muss nicht jedes juristische Detail eines Gesetzes beherrschen; er sollte aber verstehen können, was seine gewählten Vertreter beschließen wollen und welche Konsequenzen das für ihn und die Gesellschaft hat. Demokratie ist schließlich keine Veranstaltung, bei der der Souverän alle vier Jahre seine Stimme abgibt und anschließend höflich gebeten wird, die Fachleute nicht mit Verständnisfragen zu belästigen.
KO-Kriterium Wahrheitsindex
Bei dieser Prüfung wäre ich deutlich weniger kompromissbereit, als es der politische Betrieb gewohnt ist. Wird auch nur eines dieser Kriterien fundamental verfehlt und lässt sich der Mangel nicht durch eine nachvollziehbare Überarbeitung beheben, geht der Antrag zurück, bevor mehrere Stunden parlamentarischer Zeit dafür verwendet werden, gegenseitig bekannte Positionen in unterschiedlichen Lautstärken vorzulesen.
Das Entscheidende daran wäre allerdings, dass diese Regel für alle gilt. Ein verfassungsrechtlich problematischer Antrag der AfD fällt ebenso durch wie ein finanziell unseriöser Antrag der SPD, ein wissenschaftlich nicht belastbarer Antrag der Linken oder ein missbrauchsanfälliger Antrag der Union. Demokratie würde damit nicht dadurch verteidigt, dass man gegenüber einer bestimmten Partei andere Maßstäbe anlegt, sondern indem man gegenüber sämtlichen Parteien dieselben hohen Maßstäbe anlegt.
Das wäre möglicherweise sogar unangenehmer als die Brandmauer, weil plötzlich nicht mehr nur die Anträge der politisch Verdächtigen auf dem Prüfstand stünden.
Wahrheitsindex direkt auf Antrag
Zu dieser fachlichen Prüfung würde ich einen Gedanken ergänzen, den ich bereits in meinem Beitrag über Bundestagsdebatten und einen parlamentarischen Wahrheitsindex entwickelt habe. Wenn wir schon politische Anträge produzieren, die am Ende Gesetze, Milliardenbudgets und mitunter erhebliche Eingriffe in das Leben von Menschen vorbereiten, könnten wir uns den Luxus leisten, ihre Tatsachenbehauptungen vorher zu überprüfen.
Jeder Antrag enthält explizite oder implizite Behauptungen über die Wirklichkeit: Eine bestimmte Gruppe verursache bestimmte Kosten, eine Maßnahme werde eine bestimmte Wirkung entfalten, ein gesellschaftliches Problem nehme zu oder ab, eine gesetzliche Änderung werde Investitionen fördern, Migration reduzieren, Wohnraum schaffen, Emissionen senken oder irgendeinen anderen Zustand herbeiführen, der sich politisch erfreulich anhört. Diese Aussagen besitzen unterschiedliche epistemische Qualität, werden im parlamentarischen Dokument aber häufig nebeneinander präsentiert, als seien eine belastbare Statistik, eine umstrittene Modellrechnung und eine politische Vermutung erkenntnistheoretisch ungefähr dasselbe.
Ich würde deshalb einen Wahrheitsindex beziehungsweise, etwas nüchterner formuliert, einen Evidenzindex direkt mit dem Antrag veröffentlichen. Er müsste zeigen, welche Tatsachenbehauptungen überprüfbar sind, welche Quellen verwendet wurden, wie belastbar diese Quellen sind, wo wissenschaftlicher Konsens besteht, wo relevante Gegenpositionen existieren und an welchen Stellen aus Daten politische Interpretationen abgeleitet werden.
Ein Antrag könnte dann beispielsweise nicht mehr einfach behaupten, Maßnahme X spare fünf Milliarden Euro, sondern müsste offenlegen, unter welchen Annahmen diese Zahl zustande kommt, welche Folgekosten nicht enthalten sind und welche Unsicherheiten bestehen. Für den politischen Betrieb wäre das vermutlich eine erhebliche Zumutung, weil eine Zahl mit Konfidenzintervall und Quellenangabe wesentlich schlechter auf einen Bierdeckel passt. Für eine Demokratie, die Entscheidungen über komplexe Systeme trifft, könnte es dagegen ganz nützlich sein.
Stille Lesung – ohne Vorurteile, reine Logik
Ich würde deshalb vor der parlamentarischen Lesung eine andere Lesung einführen, die in ihrer Radikalität kaum zu überschätzen ist: die stille Lesung innerhalb der Fraktionen.
Keine Einordnung durch den Fraktionsvorsitzenden, keine vorbereitete Sprachregelung, kein Hinweis darauf, welche Pointe man später bei Markus Lanz unterbringen möchte, und möglichst auch keine Information darüber, von welcher Partei oder welchem Abgeordneten der Antrag stammt. Man bekommt einen Text, liest ihn und versucht zunächst einmal herauszufinden, was darin überhaupt vorgeschlagen wird.
Das klingt banal, würde aber einen fundamentalen Mechanismus des politischen Betriebs stören, weil Menschen Informationen nicht unabhängig von ihrer Quelle bewerten. Sobald ich weiß, dass ein Vorschlag von einer Person oder Gruppe stammt, die ich ablehne, lese ich ihn anders. Ich suche Fehler, unterstelle Motive und interpretiere Mehrdeutigkeiten tendenziell ungünstiger. Stammt derselbe Gedanke dagegen aus dem eigenen politischen Lager, entdeckt man plötzlich Kontext, Sachzwänge und jene wunderbaren Differenzierungen, die beim politischen Gegner bedauerlicherweise gerade ausverkauft waren.
Warum also nicht zumindest in einer ersten Phase die Quelle entfernen?
Ich würde parlamentarische Anträge anonymisiert in die fachliche Vorprüfung geben. Keine Partei, kein Name des Antragstellers, kein Fraktionslogo und kein Hinweis darauf, ob man den Urheber beim letzten Sommerfest sympathisch fand. Antrag A-1847 behauptet, ein definiertes gesellschaftliches Problem mit einer bestimmten Maßnahme lösen zu können, und genau diese Behauptung wäre zu prüfen.
Für ein politisches System, das ständig seine Sachorientierung betont, wäre das eine interessante Belastungsprobe.
Macht einer Brandmauer
Mein größtes Problem mit der Brandmauer liegt deshalb weniger in der Frage, ob CDU, SPD, Grüne oder Linke mit der AfD kooperieren sollten. Parteien dürfen selbst entscheiden, mit wem sie Koalitionen bilden, gemeinsame Kandidaten unterstützen oder langfristige politische Vereinbarungen treffen. Niemand besitzt einen demokratischen Anspruch darauf, von einer anderen Partei zum Koalitionspartner erklärt zu werden.
Problematisch wird es für mich dort, wo aus dieser politischen Abgrenzung ein Erkenntnisprinzip wird und die Herkunft eines Arguments darüber entscheidet, ob sein Inhalt überhaupt noch geprüft werden darf. Damit geben wir der AfD nämlich ausgerechnet eine Macht, die ich ihr keinesfalls zugestehen möchte: die Macht, Themen durch Berührung politisch zu kontaminieren.
Wenn eine Partei frühzeitig ein reales gesellschaftliches Problem aufgreift, kann die politische Mitte anschließend in eine absurde Lage geraten. Entweder sie beschäftigt sich ebenfalls damit und riskiert den Vorwurf, AfD-Positionen zu übernehmen, oder sie meidet das Thema und überlässt es genau jener Partei, deren Einfluss sie reduzieren möchte. Das Ergebnis ist eine politische Themenpatenschaft wider Willen: Die AfD spricht über etwas, und plötzlich müssen alle anderen zunächst darüber diskutieren, ob man darüber überhaupt sprechen darf.
Strategisch betrachtet erscheint mir das ungefähr so klug, wie einem politischen Konkurrenten ein Vetorecht über die eigene Themenwahl einzuräumen und sich anschließend darüber zu freuen, wie konsequent man ihn ausgegrenzt hat.
Dieser Mechanismus passt außerdem zu einem Problem, das ich in „Ziele statt Ideologien“ beschrieben habe: Sobald die politische Herkunft wichtiger wird als das gesellschaftliche Ziel, verwandelt sich Politik zunehmend in die Verwaltung ideologischer Identitäten. Man fragt nicht mehr zuerst, ob ein Problem existiert und welche Lösung funktioniert, sondern wer den Gedanken geäußert hat und welchem Lager er zugerechnet werden muss.
Damit bekämpft man möglicherweise die AfD, aber man stärkt nicht zwangsläufig die Fähigkeit des demokratischen Systems, Probleme zu lösen.
Märtyrer dank Brandmauer?
Auch strategisch überzeugt mich das Konzept nur begrenzt, weil eine Partei, die sich ohnehin als Gegner eines angeblichen politischen Establishments inszeniert, kaum ein schöneres Geschenk erhalten kann als eine öffentlich verkündete institutionelle Ausgrenzung. Jeder abgelehnte Antrag lässt sich anschließend unabhängig von seiner tatsächlichen Qualität in dieselbe Erzählung einbauen: Die anderen Parteien hätten ihn nicht wegen fachlicher Mängel abgelehnt, sondern ausschließlich deshalb, weil er von der AfD stammt.
Eine sachliche Prüfung würde diese Erzählung erheblich unbequemer machen. Wenn ein Antrag wegen einer falschen Tatsachenbehauptung, einer verfassungsrechtlich unzulässigen Regelung, fehlender Finanzierung oder eines erheblichen Missbrauchspotentials scheitert und diese Bewertung öffentlich nachvollziehbar dokumentiert wurde, lässt sich darüber streiten. Man kann die Gutachter kritisieren, Gegenbelege vorlegen oder einen verbesserten Antrag einreichen, aber die Diskussion bleibt zumindest an einer überprüfbaren Sache hängen.
Wenn ein Antrag dagegen ausschließlich deshalb keine Chance besitzt, weil der falsche Name darübersteht, hat man die politische Opfergeschichte bereits fertig geschrieben und sogar noch frankiert.
Warum man einem politischen Gegner dieses Kommunikationsmaterial kostenlos liefern sollte, erschließt sich mir nicht.
Sachliche Zustimmung ist keine Koalition
In der Brandmauer-Debatte werden außerdem unterschiedliche Formen politischer Interaktion bemerkenswert großzügig zusammengeschoben. Einen Antrag sachlich zu prüfen, einem Antrag zuzustimmen, gemeinsam einen Änderungsantrag zu formulieren, einen Kandidaten zu wählen, dauerhaft parlamentarisch zusammenzuarbeiten und eine Regierungskoalition zu bilden, sind jedoch unterschiedliche Dinge, auch wenn sie sich für eine moralisch maximal aufgeladene Debatte natürlich viel praktischer behandeln lassen, wenn man alles unter „Zusammenarbeit“ verbucht.
Ich kann einen Antrag für fachlich richtig halten und die Partei, die ihn eingebracht hat, politisch ablehnen. Ich kann einer einzelnen gesetzlichen Regelung zustimmen, ohne mit deren Urheber eine gemeinsame politische Agenda zu teilen. Ebenso kann ich einen Antrag meiner bevorzugten Partei für schlecht halten, ohne deshalb meine gesamte politische Grundüberzeugung an der Garderobe abgeben zu müssen.
Genau diese Fähigkeit zur Trennung würde ich von einem Parlament erwarten, dessen Mitglieder nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Das freie Mandat ist schließlich eine interessante Konstruktion, wenn gleichzeitig erwartet wird, dass ein Abgeordneter bei einem Antrag zunächst auf den Briefkopf und anschließend auf die Fraktionsdisziplin schaut.
Dass parlamentarische Realität komplizierter ist, weiß ich. Gerade deshalb lohnt es sich gelegentlich, daran zu erinnern, wie das System gedacht war.
Blind prüfen, offen entscheiden
Ich plädiere damit keineswegs für eine technokratische Demokratie, in der Sachverständige die Politik übernehmen und gewählte Abgeordnete nur noch die Sitzungsgetränke auswählen dürfen. Fachliche Expertise kann politische Entscheidungen vorbereiten, aber sie kann Wertentscheidungen nicht ersetzen. Wissenschaft kann beispielsweise untersuchen, welche Steuer zu welchen Verteilungswirkungen führt; sie kann uns aber nicht objektiv berechnen, welches Maß an Umverteilung gesellschaftlich gerecht ist. Juristen können prüfen, welcher Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich besteht; sie entscheiden damit noch nicht, welche zulässige Variante politisch wünschenswert ist.
Deshalb würde ich das Verfahren bewusst zweiteilen: blind prüfen und anschließend offen entscheiden. In der ersten Stufe wird ein Antrag möglichst unabhängig von seinem politischen Absender anhand transparenter Kriterien fachlich untersucht, während Tatsachenbehauptungen, Rechtskonformität, Finanzierbarkeit, soziale Auswirkungen, ethische Grenzen und Missbrauchspotential dokumentiert werden. In der zweiten Stufe kommt der Antrag mit dieser Bewertung ins Parlament, wo die politische Auseinandersetzung beginnt.
Dort dürfen Parteien streiten, unterschiedliche Prioritäten setzen und auch einen fachlich möglichen Antrag ablehnen, weil sie andere gesellschaftliche Ziele verfolgen. Genau darin besteht Politik. Der Unterschied wäre lediglich, dass niemand mehr eine falsche Tatsachenbehauptung als politische Meinung tarnen oder einen fachlich belastbaren Gedanken allein wegen seines Absenders entsorgen könnte, ohne dies wenigstens erklären zu müssen.
Das würde parlamentarische Debatten nicht konfliktfreier machen, aber möglicherweise intelligenter.
Brandmauer – antidemokratisch, rational oder ideologisch?
Für mich hängt die Antwort davon ab, was unter Brandmauer verstanden wird. Als selbst gewählte politische Grenze einer Partei, die erklärt, keine Koalition mit der AfD einzugehen, keine gemeinsame Regierung zu bilden und keine dauerhafte strategische Zusammenarbeit anzustreben, ist sie zunächst ein legitimes Instrument politischer Selbstbestimmung. Niemand kann eine Partei zwingen, mit einer anderen zusammenzuarbeiten, und politische Nähe ist keine öffentliche Dienstleistung, auf die jede Fraktion Anspruch hätte.
Rational kann eine solche Grenze auch dort sein, wo eine Partei verhindern möchte, durch dauerhafte Zusammenarbeit von einem Partner abhängig zu werden, dessen politische Ziele sie für fundamental unvereinbar mit den eigenen hält. Das ist politische Strategie und kann vernünftig oder unvernünftig sein, ohne deshalb automatisch demokratisch oder antidemokratisch zu werden.
Ideologisch wird die Brandmauer für mich in dem Moment, in dem sie vom Kooperationsprinzip zum Denkprinzip mutiert und nicht mehr lautet: „Mit dieser Partei bilden wir keine Regierung“, sondern faktisch: „Was von dieser Partei kommt, kann keinen zustimmungsfähigen Inhalt besitzen.“ Dann ersetzt politische Herkunft die fachliche Bewertung, und ausgerechnet jene Parteien, die sich selbst als Verteidiger einer offenen demokratischen Ordnung verstehen, beginnen Informationen nach Absender zu sortieren.
Antidemokratisch würde es dort, wo parlamentarische Rechte nicht mehr nach allgemeinen Regeln, sondern gezielt nach politischer Zugehörigkeit gewährt oder verweigert würden oder wo politische Konkurrenz an die Stelle der dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren träte. Eine Demokratie darf sich gegen ihre Gegner verteidigen; sie sollte allerdings sehr sorgfältig darauf achten, dass sie dabei nicht selbst jene Verfahrensprinzipien relativiert, die sie zu verteidigen behauptet.
Gerade deshalb gefällt mir die deutsche Konstruktion der wehrhaften Demokratie: Sie verbindet politische Offenheit mit rechtlichen Grenzen und überlässt die schärfsten Sanktionen nicht der jeweiligen parlamentarischen Mehrheit. Das Bundesverfassungsgericht ist dabei kein lästiger Umweg, sondern die institutionelle Antwort auf die Frage, wie sich eine Demokratie gegen ihre Gegner verteidigen kann, ohne die Entscheidung über deren Existenzberechtigung einfach den politischen Konkurrenten zu überlassen.
Weniger Brandmauer, mehr Brandschutzstandard
Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger gefällt mir deshalb die Metapher der Brandmauer. Sie suggeriert, dass die wesentliche Qualität eines politischen Vorschlags darin besteht, auf welcher Seite der Mauer er entstanden ist. Mein technisches Verständnis von Qualität funktioniert anders: Ich definiere Anforderungen und prüfe anschließend, ob eine Lösung diese Anforderungen erfüllt.
Vielleicht wäre ein demokratischer Brandschutzstandard deshalb das bessere Bild. Rechtsstaatlichkeit, fachliche Belastbarkeit, Bürgernutzen, soziale Gerechtigkeit, Finanzierbarkeit, ethische Grenzen und Missbrauchsresistenz bilden die Anforderungen; ein transparenter Wahrheits- oder Evidenzindex dokumentiert zusätzlich, wie belastbar die Tatsachenbasis ist. Wer diese Anforderungen fundamental verfehlt, dessen Antrag geht zurück, und zwar vollkommen unabhängig davon, ob auf dem Briefkopf AfD, CDU, CSU, SPD, Grüne oder Linke steht.
Das hätte gegenüber der klassischen Brandmauer einen entscheidenden Vorteil: Wir müssten der AfD nicht vertrauen, um einen ihrer Anträge sachlich prüfen zu können. Wir müssten nicht einmal davon ausgehen, dass ihre Motive ehrenwert sind. Wir müssten lediglich unseren eigenen Maßstäben vertrauen.
Und vielleicht liegt genau dort der Punkt, an dem mich die gegenwärtige Brandmauer-Debatte zunehmend irritiert. Eine selbstbewusste Demokratie sollte nicht dadurch Stärke demonstrieren müssen, dass sie bestimmte Gedanken wegen ihres Absenders nicht anfasst. Sie sollte stark genug sein, jeden Vorschlag auf den Tisch zu legen, ihn auseinanderzunehmen, seine Tatsachen zu prüfen, seine rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen zu untersuchen und ihn anschließend entweder begründet anzunehmen oder ebenso begründet in den Papierkorb zu befördern.
Wenn die AfD darüber hinaus als Partei die Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet, dann soll der Rechtsstaat genau das prüfen und die vorgesehenen Konsequenzen ziehen. Dafür haben wir das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und ein Parteiverbotsverfahren, dessen hohe Anforderungen nicht Ausdruck demokratischer Naivität sind, sondern Ausdruck der historischen Erfahrung, dass auch die Bekämpfung politischer Gegner rechtsstaatliche Grenzen benötigt.
Im Parlament wünsche ich mir währenddessen etwas erheblich Unspektakuläreres: Abgeordnete, die Anträge lesen, Fachleute, die Behauptungen überprüfen, transparente Kriterien, nachvollziehbare Entscheidungen und eine politische Debatte, in der ein Argument nicht dadurch richtig oder falsch wird, dass man den Namen des Absenders darüberdruckt.
Das wäre keine Abschaffung der Brandmauer zugunsten politischer Beliebigkeit, sondern der Versuch, eine primitive Grenzlogik durch belastbare demokratische Qualitätskriterien zu ersetzen. Mauern funktionieren schließlich immer nur so lange, bis jemand darüberklettert; gute Standards haben dagegen den ausgesprochen angenehmen Vorteil, dass sie auch dann noch funktionieren, wenn sich die politischen Mehrheiten ändern.
Und wenn wir tatsächlich Angst davor haben, dass unsere demokratischen Maßstäbe eine sachliche Prüfung eines AfD-Antrags nicht überstehen, dann sollten wir vielleicht weniger über die Höhe der Mauer und etwas mehr über die Qualität unserer Maßstäbe sprechen.